§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen der Glowcut
UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Glowcut“) im Bereich Social-Media-Betreuung und
Social-Media-Videoproduktion mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit
Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn,
Glowcut stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Diese AGB gelten auch gegenüber Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands; ergänzend gilt § 15
(Schlussbestimmungen).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Glowcut sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch Zusendung eines Angebots durch Glowcut und dessen Annahme durch den
Kunden zustande. Die Annahme kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder
durch Unterschrift auf dem Angebots-/Vertragsdokument.
(3) Der jeweilige Einzelvertrag (Angebot/Auftragsbestätigung) regelt insbesondere: Leistungsumfang und
Paket, zeitlichen Umfang je Drehtag, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, etwaige Sondervereinbarungen
zur automatischen Verlängerung sowie Anfahrtskosten. Bei Widersprüchen zwischen Einzelvertrag und
diesen AGB geht der Einzelvertrag vor.
§ 3 Leistungsbeschreibung, Drehtag
(1) Glowcut erbringt je nach gebuchtem Paket Leistungen im Bereich Social-Media-Betreuung sowie
Produktion von Social-Media-Videos. Glowcut reist hierzu zum vereinbarten Drehort, produziert die
Aufnahmen und übermittelt dem Kunden die fertig bearbeiteten Videos.
(2) Jedes Paket ist mit einer zeitlichen Begrenzung versehen, die im jeweiligen Einzelvertrag
ausgewiesen ist. Der dort festgelegte Zeitraum gilt als „Drehtag“ im Sinne dieser AGB.
(3) Anfahrtskosten werden, soweit anfallend, gesondert im Einzelvertrag ausgewiesen und vom Kunden
getragen.
§ 4 Termine, Terminverschiebung, Absage
(1) Der vereinbarte Drehtermin ist verbindlich.
(2) Eine kostenfreie Verschiebung (Neuterminierung) ist möglich, wenn sie Glowcut mehr als 48 Stunden
vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt wird. Dies gilt für die erste Verschiebung je Termin/Projekt.
(3) Jede weitere Verschiebung desselben Termins ist nur gegen eine Vorauszahlung in Höhe von 50 %
des Vertragswerts möglich.
(4) Wird der Termin zwischen 24 und 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt, wird ein
Betrag in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts fällig.
(5) Wird der Termin weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt, wird 100 % des
vereinbarten Entgelts fällig.
(6) Abweichende Regelungen im Einzelvertrag gehen den vorstehenden Absätzen vor.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Glowcut rechtzeitig sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung.
(2) Sofern Glowcut zur Fertigstellung der Ergebnisse noch Material vom Kunden benötigt, beginnen die in
§ 8 genannten Fristen erst zu laufen, sobald Glowcut das vollständige Material vorliegt.
(3) Der Kunde stimmt der Nutzung von Drittanbieter-Tools, einschließlich KI-gestützter Werkzeuge, durch
Glowcut im Rahmen der Leistungserbringung zu (siehe auch § 14).
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt, ist die Vergütung wie folgt fällig: 50 % bei
Vertragsabschluss sowie 50 % nach Lieferung der Ergebnisse. Die Rechnungsstellung für die erste Rate
kann auch kurz vor dem Drehtag erfolgen.
(2) Ratenzahlung ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.
(3) Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug auszugleichen;
innerhalb dieser Frist fallen keine Verzugszinsen an. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gerät der Kunde in
Verzug; es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
(4) Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Ergebnissen (§ 9) gehen erst mit vollständiger
Zahlung des vereinbarten Entgelts auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle
Rechte an den Ergebnissen bei Glowcut; der Kunde ist nicht berechtigt, die Ergebnisse zu nutzen, zu
veröffentlichen oder zu verbreiten.
§ 7 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
(1) Glowcut bietet sowohl Einzelprojekte als auch laufende Projekte an.
(2) Bei laufenden Projekten beträgt die Vertragslaufzeit in der Regel 6 Monate, in Ausnahmefällen 3
Monate, sofern im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart.
(3) Laufende Projekte verlängern sich automatisch (stillschweigende Verlängerung) um die im
Einzelvertrag genannte Dauer, sofern keine der Parteien fristgerecht kündigt. Die maßgebliche
Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Einzelvertrag.
(4) Abweichende Sondervereinbarungen zu Verlängerung oder Laufzeit sind nur wirksam, wenn sie
ausdrücklich im Einzelvertrag festgehalten sind.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 12) bleibt unberührt.
§ 8 Lieferung der Ergebnisse, Änderungswünsche
(1) Glowcut liefert erste Ergebnisse in der Regel innerhalb von 48 Stunden und sämtliche vereinbarten
Ergebnisse innerhalb von 14 Tagen nach dem Drehtag bzw., sofern noch Material des Kunden benötigt
wird, nach dessen vollständigem Erhalt.
(2) Der Kunde hat Anspruch auf bis zu zwei Änderungsschleifen je Auftrag, unabhängig von der Anzahl
der gelieferten Videos. Änderungswünsche sind innerhalb einer Woche nach Lieferung der Ergebnisse
geltend zu machen; danach gelten die Ergebnisse als abgenommen.
(3) Weitergehende Änderungswünsche können gesondert beauftragt und vergütet werden.
§ 9 Rechte an Roh- und Ergebnismaterial, Referenznutzung
(1) Das Rohmaterial (insbesondere ungeschnittenes Bild- und Tonmaterial) verbleibt ausschließlich im
Eigentum von Glowcut, auch nach vollständiger Zahlung durch den Kunden.
(2) Die Nutzungsrechte an den finalen, bearbeiteten Ergebnissen gehen nach Maßgabe von § 6 Abs. 4
mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über.
(3) Glowcut ist berechtigt, produzierte Inhalte (Rohmaterial und Ergebnisse) zu eigenen Werbe- und
Referenzzwecken zu nutzen, insbesondere zur Darstellung im eigenen Portfolio, sofern der Kunde nicht
ausdrücklich in Textform widerspricht.
§ 10 Freigabe der Inhalte
Sämtliche Inhalte werden vor Veröffentlichung durch den Kunden freigegeben. Mit Erteilung der Freigabe
bestätigt der Kunde die inhaltliche und rechtliche Prüfung der Inhalte.
§ 11 Gewährleistung, Haftung
(1) Glowcut sichert keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweite, Interaktionen,
Umsatzsteigerung) zu; ein solcher Erfolg kann weder rechtlich noch tatsächlich garantiert werden.
Glowcut verpflichtet sich zur sorgfältigen und professionellen Leistungserbringung nach bestem Wissen
und Gewissen.
(2) Glowcut haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Glowcut der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von Glowcut für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen
Vertreter von Glowcut.
§ 12 Außerordentliche Kündigung
(1) Glowcut ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei
beleidigendem, diskriminierendem oder in sonstiger Weise die Zusammenarbeit unzumutbar belastendem
Verhalten des Kunden.
(2) Kündigt Glowcut aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, hat der Kunde Glowcut 50
% des entgangenen Umsatzes für die restliche vereinbarte Vertragslaufzeit zu ersetzen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall ist eine
einmalige Zahlung in Höhe von 50 % des Gesamtwerts der verbleibenden Vertragslaufzeit an Glowcut zu
leisten.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen
Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben,
sofern die Informationen nicht offenkundig sind oder ihre Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese
Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 14 Drittanbieter-Tools und KI-Nutzung
Glowcut ist im Rahmen der Leistungserbringung berechtigt, Drittanbieter-Software sowie KI-gestützte
Werkzeuge einzusetzen. Der Kunde stimmt dieser Nutzung mit Vertragsschluss zu.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ist, soweit gesetzlich zulässig, Aachen, Deutschland. Dies gilt auch für Kunden mit Sitz außerhalb
Deutschlands.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt
auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die dem
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gesetzliche Regelung.